Äußere Helde: Der Tragödie nächster Teil
Stadt unterliegt vor Gericht
Das Oberlandesgericht hat der Berufung der Grundstückseigentümer stattgegeben und die vorläufige Besitzeinweisung aufgehoben. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das hat schwerwiegende Konsequenzen für die Stadt. Kurz der Stand der Dinge: Die Stadt hat mit dem Votum von CDU, Freien Wählern, WGF und FDP im Rücken die Grundstückseigentümer enteignet.
Dagegen hatten die Bürger geklagt. Das Landgericht als erste Instanz gab der Stadt Recht und bestätigte die Enteignung. Das Hauptverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Davon abgetrennt gab es dem Antrag der Stadt auf eine vorläufige Besitzeinweisung statt. Die Stadt wollte damit erreichten, dass sie die enteigneten Grundstücke bereits nutzen kann, um die dahintergelegenen Grundstücke, die sie mit Druck und Zwang erwerben konnte, anfahren, verkaufen und bebauen zu können.
Gegen diese Teilentscheidung haben die betroffenen Bürger Berufung eingelegt und nun obsiegt. Da eine Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr zu ändern. Das heißt: Bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren kann die Stadt die strittigen Grundstücke nicht nutzen. Da die strittigen Grundstücke quer zur Erschließungsstraße liegen, dürfen die Straßen nicht befahren werden, kann kein Abwasser in den Kanal geleitet werden, dürfen die Stromleitungen nicht benutzt werden. Die bereits teuer erworbenen Grundstücke können also auch nicht verkauft und bebaut werden, obwohl das Baugebiet bereits voll erschlossen ist.
Das hat katastrophale Auswirkungen auf die Finanzrechnung. Die Stadt hat alle Grundstücke in der Äußeren Helde auf Pump gekauft. Da keine Verkäufe getätigt werden können, gibt es auch keine Einnahmen. Der Schuldenstand der Sonderrechnung beträgt 21,5 Mio. €! Darin enthalten sind 3,3 Mio. € Zinsen. Für jedes weitere Jahr fallen 850.000 € Zinsen an! Die Zinsen verbleiben auf jeden Fall bei der Stadt und müssen von der Allgemeinheit getragen werden.
Erst im März 2011 geht das Hauptverfahren weiter. Dann wird entschieden, ob der festgesetzte Enteignungspreis von 60 €/qm rechtens ist. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hat 66 €/qm empfohlen. Folgt das Gericht dem Gutachter, kämen weitere Kosten auf die Stadt zu, da dann alle Grundstückseigentümer einen höheren Preis erhalten würden.
Es gilt aber als sicher, dass die Grundstückseigentümer auch im Hauptverfahren in Berufung gehen werden. Entscheidend ist deshalb die zeitliche Dimension. Im März können die in erster Instanz unterlegenen Eigentümer Berufung gegen das Hauptverfahren einlegen. Bis das Berufungsverfahren terminiert ist, können Jahre vergehen. Bis dahin kann die Stadt aufgrund des heutigen Urteils das gesamte Baugebiet nicht nutzen. Es ist zu erwarten, dass nach der Berufung Revision zugelassen wird. Ein Ende der Prozessiererei der Stadt gegen ihre Bürger ist unabsehbar. Die finanziellen Schäden für die Stadt ebenso.
Wir Grüne halten zum jetzigen Zeitpunkt fest:
Wir haben über Jahre alles getan, um eine Bebauung der Äußeren Helde zu verhindern und sind mehrfach mit nur 1 Stimme unterlegen. Die Bebauung der Äußeren Helde ist und bleibt der schwerste städtebauliche und ökologische Fehler der letzten 20 Jahre. Wiesloch wird teuer dafür bezahlen.
Für die jetzige Situation tragen neben OB Schaidhammer CDU, Freie Wähler, WGF und FDP die alleinige Verantwortung, die im Oktober 2009 in namentlicher Abstimmung die Fortsetzung des Rechtsstreites beschlossen haben.
Rechtsstreite sind kein Mittel der Politik. Wir fordern weiterhin ein Ende des Enteignungsverfahrens und eine außergerichtliche Einigung mit den Bürgern.
Der erste Bauabschnitt ist inzwischen erschlossen, die Natur ist zerstört. Auf die Bauabschnitte 2 und 3 muss unbedingt verzichtet werden.


